Themen des Stadtsenates vom 11. Dezember 2024

  • Müllabfuhrordnung wird geändert
  • Förderung für neue Samariterbund-Dienststelle
  • Innsbruck auf dem Weg „zur altersfreundlichen Stadt“
  • Unterstützung für Klimaforschung
  • Wirtschaftlicher Impuls für die Gastgärten

 

Müllabfuhrordnung wird geändert
Die aktuelle Verordnung zur Müllabfuhr in der Landeshauptstadt Innsbruck besteht in der aktuellen Fassung seit 2021. Nun ist aufgrund der ab 1. Jänner 2025 geltenden bundesrechtlichen Änderungen eine Novellierung notwendig. „Ab nächstem Jahr ist für Leichtverpackungen und Metalle eine gemeinsame Sammlung vorgesehen. Eine Ausnahme bilden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall, für die ab 1. Jänner ein Pfandsystem eingeführt wird“, berichtet Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Der Stadtsenat sprach sich ohne Gegenstimme für die Novellierung der Müllabfuhrordnung aus, der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

Förderung für neue Samariterbund-Dienststelle
In der Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juni 2022 wurde eine Subvention in der Höhe von 420.000 Euro für den Neubau der Samariterbund-Dienststelle Innsbruck – vorbehaltlich einer gleichwertigen Förderung des Landes Tirol sowie eines unterschriftsreifen Bauträgervertrages –beschlossen.

Aufgrund von Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren ist noch keine Unterstützung seitens der Stadt erfolgt. Mittlerweile teilte die Samariterbund Tirol Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH jedoch mit, dass die Fördervereinbarung mit dem Land Tirol in Ausarbeitung ist. Die Gesellschaft sei entsprechend dem Zahlungsplan und den damit verbundenen Kosten dringend auf die Subventionen des Landes und der Stadt angewiesen.

Der Stadtsenat befürwortete daher einstimmig, eine Fördervereinbarung – vorbehaltlich der budgetären Bedeckung durch den Voranschlag 2025 – aufzusetzen. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

„Der Samariterbund erbringt am Standort Innsbruck Leistungen von allgemeinem Interesse, deshalb ist eine zeitnahe Auszahlung begrüßenswert. Bei einem positiven Beschluss zum Voranschlag 2025 und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen wäre dies bereits im Jänner 2025 möglich“, erläutert Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Innsbruck auf dem Weg „zur altersfreundlichen Stadt“
Der Stadtsenat bekundete in seiner jüngsten Sitzung vom 11. Dezember 2024 einstimmig sein Interesse an einer aktiven Beteiligung am Projekt „Gemeinsam unterwegs zur altersfreundlichen Stadt“. Dies wurde durch Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ zum Ausdruck gebracht.

Mit dem Projekt werden die teilnehmenden Kommunen unterstützt, zielgruppenorientierte Angebote für SeniorInnen zu schaffen. Das Projekt wird vom Netzwerk Gesunde Städte und dem Österreichischen Städtebund initiiert und baut auf den Themenbereichen und Prinzipien altersfreundlicher Städte auf. In einem engen Austausch sollen Best-Practice-Beispiele generiert und ein fachlicher Austausch forciert werden. Gestartet werden soll das 30-monatige Projekt am 1. Jänner 2025.

„Die Stadt Innsbruck beteiligt sich als Mitglied des Vereins Gesunde Städte als Teil der Resonanzgruppe und wird dabei durch die Pflegekoordination sowie das Referat strategisches Gesundheitsmanagement und Public Health vertreten. Damit wird auch zur Umsetzung der Pflegestrategie 2033 in Innsbruck beigetragen“, hebt der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Georg Willi hervor.

Unterstützung für Klimaforschung
Die Stadt Innsbruck begrüßt eine Förderung des ForschungsprojektesAdaptation Wedges Concept – Development of a Replicable Adaptation Wedges Concept“ (AWC). Dabei handelt es sich um ein Projekt zu den Auswirkungen von Klimawandelanpassungsmaßnahmen auf das Wohlbefinden, welches vom Energieinstitut an der Johannes-Kepler-Universität Linz gemeinsam mit dem IIASA (International Institute for Applied Systems Analysis) und dem IHS (Institut für Höhere Studien) durchgeführt werden soll.

Gezielte Anpassungsmaßnahmen bewirken Wohlstandsverluste und bilden einen sogenannten „Wedge“ (den spürbaren Unterschied zwischen einem Szenario mit höherer Lebensqualität und einem Szenario ohne Klimawandelanpassung). Das Forschungsprojekt liefert lokal zugeschnittene Klimaszenarien, vernetzt österreichische Regionen und schafft eine wissenschaftliche Grundlage für EntscheidungsträgerInnen.

Die Stadt Innsbruck hat im Rahmen ihrer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und dem davon abgeleiteten Aktionsplan eine Reihe an Klimawandelanpassungsmaßnahmen formuliert, die bereits umgesetzt sind oder sich in Umsetzung befinden. Im Rahmen des Forschungsprojekts COOLYMP werden bereits die Auswirkungen von Anpassungsmaßnahmen auf das Wohlbefinden der AnwohnerInnnen in Ansätzen untersucht, hier wären sofort Synergien möglich, von denen beide Forschungsprojekte profitieren würden.

„Die Ergebnisse des Forschungsprojekts ‚Adaptation Wedges Concept‘ können entscheidend dazu beitragen, die Klimawandelanpassungsmaßnahmen der Stadt Innsbruck gezielt weiterzuentwickeln, um das Wohlbefinden der Bevölkerung nachhaltig zu steigern. Gleichzeitig ermöglichen sie, die verfügbaren finanziellen Mittel noch effizienter einzusetzen. Mit seinem innovativen Ansatz bietet das Projekt zukunftsweisende Perspektiven und verdient unsere volle Unterstützung“, erklärt Klimastadträtin Janine Bex, BSc.

Die Förderentscheidung ist für Mai 2025 angekündigt. Bei einer Förderzusage würde das Forschungsprojekt im September 2025 starten, mit einer geplanten Laufzeit von drei Jahren. Es fallen keine Kosten für die Stadt Innsbruck an. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für die Unterzeichnung einer Absichtserklärung aus.

Wirtschaftlicher Impuls für die Gastgärten
Die Verlängerung der Gastgartenverträge stand auf der Tagesordnung der jüngsten Stadtsenatssitzung. So beschloss der Stadtsenat am 11. Dezember 2024 einstimmig die Verlängerung jener Mietverträge von Gastgartenbetreibenden, welche mit spätestens 31. Dezember 2024 auslaufen und um eine Verlängerung angesucht haben, um fünf statt bisher drei Jahre indexangepasst bis Ende 2029.

Die Stadt Innsbruck weiß sowohl um den Mehrwert der Gastgärten für Einheimische und Touristen als auch die aktuell wirtschaftlich angespannte Lage. Daher ist es von besonderer Bedeutung, den GastronomInnen ein gutes Arbeiten zu ermöglichen.

Die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Mariella Lutz führt dazu aus: „Vom Stadtsenat wurde beschlossen, dass die Monate Dezember und Jänner künftig mietzinsfrei sind. Weiters halten wir an der Reduzierung der Zusatzgebühr für das Stehenlassen des Gastgartenmobiliars über Nacht von 70 auf 35 Prozent fest, als auch der Streichung der zehnprozentigen Reinigungspauschale. Mit diesem Maßnahmenpaket setzen wir einen wirtschaftlichen Impuls für die Zukunft.“

Quelle: IKM